Lehrer (45) vergewaltigte SchĂŒlerin (12)
Im GĂ€stezimmer seines Hauses fiel er ĂŒber sie her
VON VIKTOR DAMMANN UND SILVANA GUANZIROLI
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LEHRER (45) vergewaltigte SchĂŒlerin (12)
SCHLATTINGEN TG Primarlehrer B. L.* (45) unterrichtet erst zwei Jahre im Bauerndorf, als er sich in seine 12-jĂ€hrige SchĂŒlerin verliebt. Am letzten Schultag lĂ€dt er die SechstklĂ€sslerin zu sich nach Hause ein und fĂ€llt im abgeschlossenen GĂ€stezimmer ĂŒber sie her.
Diese Vergewaltigung war nur der letzte, der massivste Ăbergriff. Zuvor schrieb der verheiratete Primarlehrer seiner SchĂŒlerin Liebesbriefe. Und er liess sich «immer wieder zu sexuellen Handlungen mit der 12-JĂ€hrigen hinreissen», so das Gericht.
Besonders schÀndlich: Genau in dieser Zeit stirbt die Mutter des MÀdchens. Doch B.L., Vater von zwei Kindern, lÀsst nicht von ihr ab.
Sechs Jahre ist das her. Das heute 18-jĂ€hrige Opfer und B. L. wohnen nicht mehr im Dorf. B. L. (heute 51) ist nicht mehr Lehrer. Doch die Zeit hat fĂŒr ihn gearbeitet. Er fasst nur 18 Monate Zuchthaus bedingt, «weil die Tat schon lĂ€ngere Zeit zurĂŒckliegt», begrĂŒndet das Gericht unter anderem.
Der leitende Thurgauer Staatsanwalt Pius Schwager akzeptiert die Strafe: «Das Urteil ist ausgewogen.» Schwager selbst hatte nur 18 Monate unbedingt, eventuell bedingt verlangt. Die Ăbergriffe im GĂ€stezimmer qualifizierte er nicht als Vergewaltigung, sondern lediglich als sexuelle Nötigung. GemĂ€ss BLICK-Recherchen hatte der Lehrer bei seinen Schandtaten keine köperliche Gewalt angewendet.
Anders sieht es das Bezirksgericht: Was 1996 im GÀstezimmer passierte, wertet es als Vergewaltigung. Weshalb erhöhte es dann nicht die Strafe? Das Gericht verweigert weitere ErklÀrungen.
Das ruft den Schweizerischen Kinderschutzbund auf den Plan. PrÀsidentin Katrin Hartmann: «Wir werden uns genauer informieren.»